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BGH, 14.04.2005 - V ZB 17/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- Wolters Kluwer
Tätigkeit eines Zwangsverwalters; Anordnung der Zwangsverwaltung aus einer eingetragenen Grundschuld
- Judicialis
ZVG § 150a; ; ZVG § 150a Abs. 1; ; ZVG § 150a Abs. 2 Satz 1; ; ZVG § 154 Satz 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZVG § 150a § 154 S. 1
Bindung des Vollstreckungsgerichts an den vorgeschlagenen Zwangsverwalter - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- zbb-online.com (Leitsatz)
ZVG § 150a
Vorschlagsrecht öffentlicher Körperschaften und Hypothekenbanken für Zwangsverwalter nur für zu ihnen im Arbeits- und Beamtenverhältnis stehende Personen
Papierfundstellen
- ZIP 2005, 1382
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.04.2005 - V ZB 10/05
Voraussetzungen der Bindung des Gerichts an einen vom Gläubiger vorgeschlagenen …
Auszug aus BGH, 14.04.2005 - V ZB 17/05
Die durch § 150a Abs. 1 ZVG dem Vollstreckungsgericht eingeräumte Möglichkeit, das Recht zu befristen, greift dann, wenn ein vorschlagsberechtigter Gläubiger in dem Antrag auf Anordnung der Zwangsverwaltung keinen oder keinen geeigneten Verwalter vorgeschlagen hat (Senat, Beschl. v. 14. April 2005, V ZB 10/05, Umdruck S. 8, zur Veröffentlichung vorgesehen).